Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Vertragsverhältnisse der Fa. arena Sport Rechte und Marketing GmbH, Aachener Str. 746-750, 50933 Köln (nachfolgend "arena") für die Erbringung von TV-Angeboten über Satellit und etwaige damit verbundene Zusatzleistungen. Am Ende der Geschäftsbedingungen erhält der Kunde wichtige Informationen zum DATENSCHUTZ.

1 Allgemeines

1.1 Der Vertrag kommt durch einen Auftrag des Kunden und die anschließende Annahme von arena zustande. Kunde können nur volljährige, natürliche Personen werden. Arena behält sich vor, die Volljährigkeit des Kunden mit geeigneten Maßnahmen nachzuprüfen.
1.2 Sofern der Kunde arena eine E-Mail-Adresse angibt, ist arena berechtigt, dem Kunden alle im Zusammenhang mit dem Vertrag stehenden Mitteilungen an diese E-Mail Adresse zu schicken.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die ab dem 1. April 2010 geschlossen oder geändert wurden.

2 Leistungen von arena

2.1 arena stellt dem Kunden die im Rahmen seines Auftrages gewählten Programmpakete und/oder einzelnen Programme und/oder einzelnen Sendungen bzw. mehrere als Paket vermarktete Sendungen und/oder andere Dienste (im Folgenden zusammenfassend auch "Vertragsdienste") digital über Satellit zum Empfang über einen Digital-Receiver nach Maßgabe dieser Bedingungen zum vereinbarten Entgelt bereit. Die Inhalte der vom Kunden gewählten Vertragsdienste sind der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
2.2 Ein Digital-Receiver kann von arena zur Nutzung überlassen oder bei arena oder im Fachhandel gekauft werden.
2.3 arena stellt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages eine SmartCard zur Verfügung, welche im Eigentum des SmartCard-Herstellers oder von arena verbleibt. Die SmartCard wird von arena für die vereinbarten Vertragsdienste freigeschaltet. arena kann verlangen, dass die überlassene SmartCard ausschließlich in Verbindung mit einem der SmartCard zugeordneten Digital-Receiver verwendet wird. Außerdem ist arena berechtigt, dem Kunden ausschließlich SmartCards zu überlassen, die nur mit einem der SmartCard zugeordneten Digital-Receiver genutzt werden können (sog. "Pairing").
2.4 arena ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, dem Kunden weitere Dienste kostenlos zur Verfügung zu stellen. arena behält sich das Recht vor, das Angebot an weiteren Diensten jederzeit zu ändern oder einzelne Dienste ersatzlos einzustellen, ohne den Kunden gesondert hierüber zu informieren. Ein Kündigungsrecht steht dem Kunden deswegen nicht zu.
2.5 arena stellt dem Kunden ggf. eine persönliche Geheimzahl - den Jugendschutz-PIN-Code ("Jugendschutz-PIN”) - und ggf. einen PIN-Code zum Abrufen einzelner Sendungen im Pay-per-View-Verfahren ("PPV-PIN”) zur Verfügung. Auf Wunsch des Kunden setzt arena den Jugendschutz-PIN und/oder den PPV-PIN - ggf. gegen gesondertes Entgelt - zurück.
2.6 Soweit arena eine "geschlossene Benutzergruppe" für die Verbreitung von Inhalten, die nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden dürfen, einrichtet, kann arena von dem Kunden, wenn dieser Mitglied in der Benutzergruppe werden möchte, zur Begründung der Mitgliedschaft ein einmaliges Einrichtungsentgelt gemäß Preisliste erheben.

3 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

3.1 Voraussetzung für den Empfang der Vertragsdienste sind neben der dem Kunden von arena zur Verfügung gestellten SmartCard eine digitaltaugliche Satellitenempfangsanlage, welche auf den von arena genutzten Satelliten ausgerichtet ist. Zudem benötigt der Kunde einen Digital-Receiver und ein Empfangsgerät (z.B. TV). Diese weiteren Voraussetzungen sind von dem Kunden für einen ordnungsgemäßen Empfang der Vertragsdienste zu erbringen. Sofern der Kunde einen nicht von arena zur Verfügung gestellten Digital-Receiver verwenden möchte, obliegt es ihm, zu überprüfen, ob dieser Digital-Receiver geeignet ist, die Vertragsdienste von arena zu empfangen. Ein solcher Digital-Receiver muss ggf. bestimmte Anforderungen erfüllen (z.B. wegen einschlägiger Jugendschutzbestimmungen), um zum Empfang der Vertragsdienste fähig zu sein. Die Installation des Digital-Receivers obliegt in jedem Fall dem Kunden.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die einschlägigen Jugendschutzbestimmungen einzuhalten. Insbesondere stellt er hierzu sicher, dass der Jugendschutz-PIN nicht durch unzulässige Maßnahmen aufgehoben wird und dass Unbefugte keinen Zugang zu seinem Jugendschutz-PIN haben. Ferner stellt der Kunde sicher, dass Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zugang zu Sendungen oder Inhalten erhalten, die mit einer Jugendschutzsperre versehen sind.
3.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm von arena zur Verfügung gestellte SmartCard und den ggf. von arena zur Verfügung gestellten Digital-Receiver entweder selbst außerhalb seines Haushaltes und außerhalb Deutschlands zu nutzen oder Dritten zum Empfang der Vertragsdienste außerhalb seines privaten Haushalts zu überlassen.
3.4 Eine andere als die ausschließlich private Nutzung der Vertragsdienste ist unzulässig. Kommerzielle Nutzungen jeglicher Art, auch z.B. zum gewerbsmäßigen Erheben von Daten und Statistiken, zum Erstellen von sogenannten Live-Tickern, Teletexten, Ergebnisdiensten (z.B. SMS, MMS, Audio etc.), Wettquoten und -daten oder zur Audio-Berichterstattung sind untersagt. Nach Maßgabe der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes ist der Kunde ferner nicht berechtigt, die Programme, Programmteile, Sendungen oder sonstigen Inhalte oder Aufzeichnungen hiervon zu verbreiten, per Funk weiterzusenden, öffentlich zugänglich zu machen oder an Stellen, die der öffentlichkeit nur gegen Zahlung eines Eintrittsgeldes zugänglich sind, öffentlich wahrnehmbar zu machen. Dies gilt unabhängig von der hierfür verwendeten Technik, umfasst also z.B. auch den Signal-Upload in sog. File- bzw. Streaming-Sharing Systemen.
3.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, Eingriffe in die Software eines von arena zur Verfügung gestellten Digital-Receivers vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Wird der Empfang der Vertragsdienste aufgrund von Eingriffen in die Software oder Hardware des Kunden beeinträchtigt oder unterbrochen, die arena nicht zu vertreten hat, ist der Kunde weiterhin zur Zahlung der vereinbarten Entgelte verpflichtet.
3.6 Der Kunde wird die ihm von arena überlassene SmartCard pfleglich behandeln. Der Kunde wird die SmartCard nicht kopieren, kopieren lassen, manipulieren oder anders als vertraglich vereinbart nutzen. Der Kunde ist verpflichtet, arena über alle Schäden an der von arena bereitgestellten SmartCard oder deren Verlust unter den bekannt gegebenen Telefonnummern unverzüglich zu unterrichten.
3.7 Der Kunde wird sowohl bei Vertragsbeginn als auch bei einem späteren Wechsel des Digital-Receivers dessen Herstellerfirma, den Serientyp und die Seriennummer arena mitteilen, damit der Digital-Receiver der SmartCard ggf. zugeordnet werden kann. Gleiches gilt ggf. für eine SmartCard, sofern die Möglichkeit besteht, andere als von arena zur Verfügung gestellte SmartCards zu nutzen.
3.8 Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von zehn Tagen nach Vertragsbeendigung, nach Zusendung neuer Hardware (Digital-Receiver, SmartCard) bzw. nach Wegzug aus dem Versorgungsgebiet von arena die von arena zur Nutzung überlassene Hardware auf eigene Kosten und Gefahr an arena zurückzusenden. Eine Rückgabe der SmartCard oder des Digital-Receivers vor Ablauf des Vertrags stellt keine Kündigung dar und entbindet den Kunden nicht von der Zahlung des vereinbarten monatlichen Entgelts.
3.9 Ersetzt arena die SmartCard oder den von arena zur Verfügung gestellten Digital-Receiver bei Beschädigung oder Verlust, ohne dass arena dies zu vertreten hat, oder kommt der Kunde seiner Verpflichtung gemäß Ziffer 3.8 nicht nach, so behält arena sich das Recht vor, eine Entschädigung in Höhe von EUR 35 für nicht zurückgesendete SmartCards zu berechnen. Für nicht zurückgesendete Digital Receiver kann arena eine geräteabhängige Entschädigung verlangen. Diese beläuft sich auf EUR 99 für einen CI-Receiver, auf EUR 249 für einen Receiver mit Personal Videorekorder Funktion und auf EUR 49 für einen Standard-Receiver. arena behält sich vor, im Falle einer Vertragsbeendigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (z.B. durch Kündigung oder Rücktritt) für nicht zurückgesendete Hardware wegen der geringeren Vertragslaufzeit eine im Verhältnis zu den vorgenannten Werten erhöhte Entschädigung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass arena ein niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Dies gilt nicht für Hardware, die Eigentum des Kunden ist.
3.10 Der Kunde ist verpflichtet, arena unverzüglich über jede änderung seiner Bestandsdaten (z.B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung) zu informieren. Kommt der Kunde dieser Pflicht aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht nach, ist der Kunde arena zum Ersatz des daraus resultierenden Schadens verpflichtet.

4 Preise/Zahlungsbedingungen

4.1 Die vom Kunden zu zahlenden Entgelte richten sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste, soweit die Parteien nichts hiervon Abweichendes vereinbart haben.
4.2 Die monatlichen Entgelte für die bestellten Vertragsdienste zahlt der Kunde monatlich im Voraus an arena.
4.3 Die Entgelte für einzeln bestellte Sendungen oder sonstige Inhalte und Leistungen werden zum Zeitpunkt der Bestellung zur Zahlung fällig. Der Kunde haftet in voller Höhe für Entgelte für diejenigen Sendungen, die unter seiner PPV-PIN bestellt wurden, sofern er diese im Zeitpunkt der Bestellung nicht bei arena hat sperren lassen.
4.4 Der Kunde kann jederzeit Programmpakete, Programme, Sendungen und/oder andere Dienste ("zusätzliche Dienste") hinzubestellen. Für diese zusätzlichen Dienste gelten die Preise und Entgelte gemäß der im Zeitpunkt der Bestellung einschlägigen Preisliste.
4.5 Die fälligen Entgelte werden grundsätzlich, soweit nichts anderes vereinbart ist, im Einzugsverfahren vom Konto des Kunden eingezogen. Der Kunde wird arena eine Einzugsermächtigung erteilen und während der gesamten Vertragslaufzeit für ausreichende Deckung des Kontos sorgen. Im Falle einer etwaigen änderung seiner Bankverbindung wird der Kunde arena erneut unverzüglich eine Einzugsermächtigung erteilen.
4.6 Ist der Kunde mit der Zahlung der Entgelte in Höhe von mindestens einem monatlich vereinbarten Entgelt oder mit sonstigen Zahlungsverpflichtungen in entsprechender Höhe in Verzug, so kann arena dem Kunden bei Fortdauer der Zahlungsverpflichtung die Sehberechtigung bis zur vollständigen Ausgleichung des Zahlungsrückstandes entziehen und/oder die Inanspruchnahme weiterer Leistungen verweigern. Das Recht zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs oder aus einem anderen wichtigen Grund bleibt hiervon unberührt.
4.7 (1) arena ist berechtigt, bei einer Erhöhung der Gesamtkosten für die Bereitstellung der Dienste und Leistungen das vom Kunden zu zahlende monatliche Entgelt entsprechend zu erhöhen. Die Gesamtkosten bestehen aus:
- Urheberrechtsentgelten und Leistungsschutzrechten;
- Technikkosten (z.B. für Transponder- und Plattformkosten sowie Kosten für Signalzuführung);
- Kosten für die zugeführten Programme;
- Lohn- und Materialkosten (z.B. Lohnkosten für eigene Mitarbeiter, Dienstleistungskosten für externe Mitarbeiter, Beschaffungskosten für Gegenstände des Betriebsvermögens oder Verbrauchsmaterialien)
- sonstige Sach- und Gemeinkosten (z.B. Miete und Energiekosten).
Etwaige Kostenentlastungen sind bei der Berechnung der Gesamtkostenbelastung von arena mindernd zu berücksichtigen. Eine Preiserhöhung ist ausgeschlossen, soweit die Erhöhung der Gesamtkosten auf Umständen beruht, die im Belieben von arena stehen. Eine Preiserhöhung ist nur einmal pro Kalenderjahr zulässig.
(2) arena wird den Kunden über eine Preisanpassung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten informieren.
(3) Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden monatlichen Entgelts, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen. Macht der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, wird die Erhöhung nicht wirksam und der Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung beendet. Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, wird der Vertrag zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt zu dem neuen Preis fortgesetzt. arena wird den Kunden im Rahmen ihrer Mitteilung über die Preiserhöhung auf das Kündigungsrecht und die Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung besonders hinweisen.
(4) Unbeschadet des Vorstehenden ist arena berechtigt, bei einer änderung der einschlägigen gesetzlichen Umsatzsteuer das vom Kunden zu zahlende monatliche Entgelt im gleichen Umfang anzupassen. Eine etwaige daraus resultierende Erhöhung des monatlichen Entgelts berechtigt den Kunden nicht zur Kündigung des Vertrages.
(5) Soweit sich die Gesamtkosten vermindern, ermäßigt arena die Preise entsprechend. Etwaige Kostenerhöhungen sind bei der Berechnung der Gesamtkostenbelastung von arena zu berücksichtigen, soweit diese nicht bereits im Rahmen einer Preiserhöhung Berücksichtigung gefunden haben.
4.8 arena erstellt für die monatlich wiederkehrenden Zahlungsbeträge grundsätzlich keine Rechnung. Sofern der Kunde abweichend eine Rechnung wünscht, behält sich arena vor, ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von bis zu 1 Euro für die administrative Abwicklung und den Rechnungsversand zu erheben. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erstellt arena einen Einzelnachweis der gemäß PPV-Verfahren in Anspruch genommenen Dienste. arena behält sich vor, hierfür ein gesondertes Entgelt bis zu 1 Euro zu erheben.

5 Haftung/Leistungsstörungen

5.1 arena haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nur nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaftungsgesetz, bleiben jedoch in jedem Falle unberührt.
5.2 Für Personenschäden und die übernahme einer Garantie (§ 444 BGB) haftet arena nach den gesetzlichen Vorschriften.
5.3 Für sonstige Schäden haftet arena, soweit der Schaden von arena, seinen gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
5.4 Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden haftet arena nur, wenn eine Vertragspflicht verletzt wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
5.5 Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a BGB ist ausgeschlossen.
5.6 Für Schäden, die dem Kunden aufgrund der Installation eines Digital-Receivers, den er nicht von arena erworben hat, oder den Betrieb desselben entstehen, ist arena nicht verantwortlich.
5.7 arena weist darauf hin, dass zeitweilige Beschränkungen, Beeinträchtigungen oder Ausfälle der Vertragsleistungen aufgrund von Einflüssen, die außerhalb der Kontrolle von arena liegen, nicht ausgeschlossen werden können. Arena ermöglicht dem Kunden daher die Nutzung der Vertragsdienste nur im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten, auf die arena Einfluss nehmen kann. Soweit es zu zeitweiligen Beeinträchtigungen kommen sollte, die außerhalb des Einflussbereichs von arena liegen, insbesondere bei einem Ausfall des Satellitensignals, den arena nicht zu verantworten hat, oder bei Unterbrechungen oder Störungen des Programmsignals, die auf das Sendeunternehmen und nicht auf arena zurückzuführen sind, haftet arena nicht.
5.8 arena wird die zum Empfang der Vertragsdienste sowie zu deren Ergänzung oder änderung erforderliche Software auf dem Digital-Receiver sowie der SmartCard in unregelmäßigen Zeitabständen automatisch aufspielen oder dort vorhandene Software oder darauf gespeicherte Daten ergänzen oder ändern oder den Digital-Receiver auf Kosten von arena austauschen. Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist die Haftung von arena bei Datenverlusten auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt.
5.9 Verletzt der Kunde diese Geschäftsbedingungen, hält er arena von allen daraus entstehenden Schäden frei, einschließlich der Rechtsverteidigung in Höhe der gesetzlich anfallenden Gebühren.

6 Vertragslaufzeit/Kündigung

6.1 Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit der Freischaltung der SmartCard.
6.2 Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit. Diese richtet sich jeweils nach dem mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums schriftlich gekündigt wird.
6.3 Die während der Laufzeit hinzubestellten zusätzlichen Dienste haben die gleiche Laufzeit wie der Vertrag gemäß 6.2.
6.4. Zulässige änderungen der Vertragsdienste nach Ziffer 7 haben keinen Einfluss auf die Vertragslaufzeit.
6.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen bleibt in jedem Falle unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden liegt jedenfalls dann vor, wenn ein vorübergehender Programmausfall für mindestens 2 Wochen ununterbrochen andauert. Zulässige änderungen der Vertragsdienste nach Ziffer 7 gelten nicht als vorübergehender Programmausfall. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit wegen einer Programmunterbrechung ist in einem solchen Fall jedoch ausgeschlossen. Sonstige Rechte des Kunden bleiben unberührt. Sofern der Kunde den Grund der außerordentlichen Kündigung zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, soweit anwendbar, arena die Subvention des Digital-Receivers für die anderenfalls noch verbliebene Mindestvertraglaufzeit anteilig zu erstatten. Sonstige Ansprüche der Parteien bleiben unberührt.

7 Änderungsvorbehalt

7.1 (1) arena behält sich das Recht vor, bei dem Verlust der Transponderkapazität, bei einer Einstellung des Programms durch den Programmanbieter oder bei Ablauf einzelner Verwertungsrechte von arena die Struktur eines einzelnen Pakets oder eines Gesamtpakets zu verändern.
(2) Sofern arena ein Bündel von zwei oder mehreren Programmpaketen oder einzelnen Programmen zu einem Gesamtpreis anbietet und arena bei einer Einstellung eines Programms durch den Programmanbieter oder bei Ablauf einzelner Verwertungsrechte das betroffene Programm oder die betroffene Paketstruktur nicht durch ein inhaltlich gleich ausgerichtetes und ausgestaltetes Programm bzw. eine entsprechende Programmstruktur ersetzen kann, reduziert sich der Gesamtpreis auf den jeweiligen Einzelpaketspreis bzw. auf den Gesamtpreis der verbliebenen Pakete. Das Kündigungsrecht nach Ziffer (4) bleibt unberührt.
(3) arena wird den Kunden über eine Leistungsänderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten informieren.
(4) Sofern der Kunde mit änderungen nicht einverstanden ist, kann er den Vertrag innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die änderung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der änderung kündigen. Macht der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, wird die änderung nicht wirksam und der Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der änderung beendet. Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, wird der Vertrag zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt mit einem angepassten Leistungsangebot fortgesetzt.
7.2 arena behält sich über die in 7.1. genannten änderungen hinaus das Recht vor, änderungen der Geschäftsbedingungen vorzunehmen, wenn und soweit änderungen der Gesetzeslage oder änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung dies erforderlich machen. arena wird dem Kunden solche änderungen rechtzeitig vor Inkrafttreten schriftlich unter drucktechnischer Hervorhebung der jeweiligen änderungen bekannt geben. Soweit die änderungen dem Kunden nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil gewähren und der Kunde mit den änderungen nicht einverstanden ist, kann er innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die änderung schriftlich widersprechen. Für den Fall des Widerspruchs gelten die bisherigen Regelungen zunächst unverändert fort. arena behält sich jedoch das Recht vor, den Vertrag binnen sechs Wochen nach Zugang des Widerspruchs zu kündigen. Widerspricht der Kunde nicht, gelten nach Ablauf der Widerspruchsfrist die geänderten Regelungen. arena wird den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit und die möglichen Rechtsfolgen für den Fall des Ausbleibens des Widerspruchs in der Mitteilung über die änderungen gesondert hinweisen.

8 Sonstiges

8.1 Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebt und verwendet arena Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. arena behält sich vor, zum Zweck der Prüfung der Bonität des Kunden bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA), bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungsgesellschaften vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit Auskünfte über die Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und diesen Verbänden und Einrichtungen Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, wenn und soweit dies unter Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist und die Voraussetzungen des § 28 a BDSG vorliegen. Hierbei wird arena alle relevanten rechtlichen Bestimmungen, insbesondere solche des Datenschutzes, beachten. Der Kunde kann beim zuständigen Institut Auskunft über die ihn betreffenden Daten erhalten. arena teilt dem Kunden auf Anfrage die Anschrift des Instituts mit.
8.2 Alle vertraglichen Bestimmungen finden insoweit Anwendung, als gesetzliche Normen in ihren jeweils geltenden Fassungen, nicht zwingend andere Regelungen treffen.
8.3 arena darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. arena hat dem Kunden diese übertragung vor ihrem Wirksamwerden in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Anzeige für den Zeitpunkt, an dem die übertragung wirksam wird, kündigen.
8.4 arena darf die geschuldete Leistung ganz oder teilweise auch durch Dritte erbringen lassen.
8.5. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
8.6 Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform.
8.7 Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht.
8.8 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages im übrigen unberührt.

Stand: März 2010

INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ

Der arena Sport Rechte und Marketing GmbH (im Folgenden arena) ist der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ein besonderes Anliegen. Nachfolgend informieren wir Sie über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten.

Gesetzliche Pflichten

Soweit arena durch Gesetz verpflichtet ist, personenbezogene Daten, insbesondere Vertragsdaten und Verkehrsdaten zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten, erfolgt dies auf Grundlage und im Rahmen der jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Vertragsdaten

arena speichert und verarbeitet die bei Vertragsschluss und während der Vertragslaufzeit erhobenen Daten, die zur gegenseitigen ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich sind sowie die von Ihnen angegebenen freiwilligen Angaben (Vertragsdaten). Zu diesen Vertragsdaten gehören Angaben wie Nachnahme, Vorname, Titel und Anrede, Adresse(n), Geburtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und sonstige Kennnummern, Daten über die Zahlungsabwicklung, insbesondere Kontodaten, Informationen über die von Ihnen genutzten Produkte sowie ggf. Umsatzdaten aufgeschlüsselt nach einzelnen Diensten, Produkten und Tarifen, jedoch ohne einzelne Verbindungsdaten, Daten über die Vertragsdauer und Vertragsänderungen. Sollten Sie, etwa bei Email-Diensten, Mitbenutzer einrichten, so werden auch deren Daten gespeichert und verarbeitet.

Verkehrsdaten

Zum Zweck der ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen, zu Abrechnungszwecken sowie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen werden Verbindungsdaten wie die Rufnummer/Kennnummer des anrufenden und des angerufenen Anschlusses, Beginn und Ende der Verbindung, die Verbindungsart sowie die Art der in Anspruch genommenen Dienstleitung gespeichert und verarbeitet.

Störungsbeseitigung, Missbrauch

Aus technischen Gründen nutzt arena Vertrags- und Verkehrsdaten zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen an Telekommunikationsanlagen sowie zur Bekämpfung des missbräuchlichen Gebrauchs von Telekommunikationsnetzen und -diensten.

Beratung, Werbung und Marktforschung

Soweit Sie ausdrücklich eingewilligt haben, verwendet arena Vertragsdaten auch zur Kundenberatung, zur Gestaltung der vom Kunden genutzten Dienstleistungen, zur Werbung und zur Marktforschung. Die Zustimmung können Sie jederzeit schriftlich oder in elektronischer Form beim Datenschutzbeauftragten der arena (Kontaktdaten siehe unter "Recht auf Auskunft") widerrufen. Eine Weitergabe der Daten des Kunden zu diesen Zwecken an Dritte erfolgt nur im Rahmen der vom Kunden erteilten Einwilligung und ausschließlich an mit arena verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG.

Nutzung öffentlicher Daten durch Dritte

Wir weisen darauf hin, dass die in Teilnehmerverzeichnissen oder anderen öffentlich zugänglichen Unterlagen eingetragenen Daten nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes von jedermann für Werbezwecke genutzt werden können. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre in Teilnehmerverzeichnissen oder anderweitig veröffentlichten Daten von Dritten, denen Sie hierzu keine ausdrückliche Erlaubnis gegeben haben, für werbliche Zwecke oder zur Marktforschung genutzt werden, können Sie der Nutzung Ihrer Daten jederzeit gegenüber einzelnen Nutzern widersprechen. Sie können sich auch auf eine der „Robinsonlisten” eintragen lassen, die vom Deutschen Direktmarketing-Verband (DDV), vom Bitkom-Verband e. V. und vom Interessenverband Deutsches Internet e. V. geführt und von allen dem jeweiligen Verband angeschlossenen Werbeunternehmen respektiert werden. Eine Aufstellung der entsprechenden Verbände nebst Eintragsmöglichkeiten für die verschiedenen Listen findet sich unter http://www.robinsonliste.de; die Adresse des DDV lautet: DDV - Robinsonliste, Postfach 14 01, 71243 Ditzingen, Telefon 07156/95 10 10.

Recht auf Auskunft

Jeder hat das Recht, über die bei arena zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten Auskunft zu verlangen. Falls Sie weitere Fragen zum Datenschutz haben können Sie den Datenschutzbeauftragten der arena kontaktieren: arena Sport Rechte und Marketing GmbH, Datenschutzbeauftragter, Aachener Straße 746-750, 50933 Köln, E-Mail datenschutz@arena.tv

Stand: Oktober 2009

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger sowie auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV und der Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV und der Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-Info V. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

arena Sport Rechte und Marketing GmbH
Aachener Straße 746 - 750
50933 Köln

Die Sache ist zu senden an:

arena Sport Rechte und Marketing GmbH
c/o Rhenus AG & Co. KG
Logistikzentrum Berlin-Süd
Märkische Allee 1 - 11
14979 Großbeeren

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertragliche Zahlungsverpflichtung für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Bei der überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ihr Widerrufsrecht erlischt im Falle eines Fernabsatzvertrages über die Erbringung einer Dienstleistung vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ihre arena Sport Rechte und Marketing GmbH